Das Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI-M) ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesamtgesellschaft bewusst und nimmt das ungewöhnliche Risiko durch die derzeitige Pandemie sehr ernst. Oberstes Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu garantieren. Der Corona Krisenstab des MPI-M ist im Intranet einsehbar.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch telefonisch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zu erhalten sind.
Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Bibliotheks- und Informationsservices für Erdsystemforschung,
Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag, 9:00 – 19:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Herzliche Grüße
Ihr BIS-Informationsteam
Kontakt: bis.erdsystem@mpimet.mpg.de
Für alle Mitarbeitenden stehen weiterhin Selbsttests zur Verfügung.
Die Selbsttests können Sie sich im Geschäftszimmer (Gebäude Bundestrasse 53) abholen.
Das Geschäftszimmer ist geöffnet:
Mo – Do von 8:30 bis 15 Uhr
Fr von 8:30 bis 14 Uhr
Corona-Tests in Hamburg, Aktualisierung 20. Mai 2021
Standorte von Testzentren:
https://www.hamburg.de/corona-schnelltest/
Umfassende Informationen zum Corona-Test:
https://www.hamburg.de/faq-tests/
Patientenservice mit Arztterminsuche:
https://eterminservice.de/terminservice
Corona Hotline der Stadt Hamburg: 040 428 284 000
Ärztlicher Notdienst: 116 117
(Hinweis: Am besten vom Festnetz-Telefon anrufen. Anrufe von Mobiltelefonen bleiben länger in der Warteschleife, da durch die fehlende Ortsvorwahl erst der zuständige lokale Bereitschaftsdienst ermittelt werden muss):
Notruf: 112
(nur in potenziell lebensbedrohlichen Notfallsituationen!)
Handlungshilfe, Quelle: Robert Koch-Institut und WHO
Dienstreisen im Inland sind wieder möglich, sollten dennoch auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Auslandsdienstreisen müssen im Einzelfall mit den Vorgesetzten abgestimmt und vom jeweiligen Abteilungsdirektor genehmigt werden. Eine Meldung an den zentralen Krisenstab der Generalverwaltung ist nicht mehr notwendig.
Die Nutzung des Eltern-Kind-Raumes ist unter Einhaltung des Hygienekonzepts gestattet.
Alle Mitarbeiter dürfen das Institut ohne Nachweis betreten. Auch ungeimpften Personen ohne aktuellen Test darf der Zutritt zum Arbeitsplatz nicht verwehrt werden. Für alle anderen Personen (Besucher, Gäste und Fremdfirmen etc.) kann die 2G-Zutrittsregel verlangt werden.
Zur Vermeidung einer Infektion und damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken werden die Mitarbeiter*innen ermutigt, die inzwischen zahlreich angebotenen Möglichkeiten für eine Impfung in Anspruch zu nehmen. Eine Information über die Vorteile einer Impfung finden Sie in dem pdf Dokument: Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung.
Mitarbeiter*innen, die sich während der Arbeitszeit impfen lassen möchten, werden hierfür freigestell.
Weitere Informationen unter:
https://www.hamburg.de/corona-impfung/
Freistellungen zur Kinderbetreuung können gewährt werden bei Kita- und Schulschließungen, Schließungen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Betreuungsverbot aufgrund Absonderung sowie Schul- oder Betriebsferien, die von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes angeordnet werden bzw. bei der Aufhebung der Präsenzpflicht in einer Schule.
Die Frist für die Gewährung von Sonderurlaub wurde bis zum 19. März 2022 verlängert.
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Sonderurlaub in Fragen der Kinderbetreuung an Frau Franke in der Personalabteilung, personal@. mpimet.mpg.de
Wir möchten daran erinnern, dass es sehr hilfreich ist, ein Kontakttagebuch zu führen, sowie die Kontaktdaten von Gästen oder Zuliefern, sollte bei einem Infektionsfall das Gesundheitsamt zurückliegende Kontakte abfragen.
Download:
Kontakttagebuch für Mitarbeiter
Kontaktdaten von Besuchern und Fremdfirmen
Bezüglich unserer Empfehlung ein Kontakttagebuch zu führen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit dem neuesten Update der Corona-Warn-App nun die Funktion eines Kontakttagebuchs dort zur Verfügung steht. Nutzer der App können darin freiwillig ihre Begegnungen notieren, um im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus das Gesundheitsamt effektiv bei der Verfolgung der Infektionsketten unterstützen zu können.
Die Nutzung der technischen Labore ist nach Absprache mit dem/der Gruppenleiter*in und unter Einhaltung der vorhandenen Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.
Ab Mai gelten auch in Hamburg lediglich die von der Bundesregierung beschlossenen Basismaßnahmen zum Infektionsschutz (u.a. das Abstandsgebot). Die gesetzliche Maskenpflicht entfällt damit, jedoch muss der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
Aus unserer Sicht hat sich das Tragen von FFP2-Masken in den letzten beiden Jahren als wirksames Mittel zur Eindämmung der Pandemie bewährt. Auch haben wir festgestellt, dass es bei einer höheren Anwesenheit am Institut (80%-Regel), an der wir weiterhin festhalten, insbesondere auf unseren Fluren und Treppenhäusern zu Engpässen kommen kann.
Masken sowie Selbsttests sind weiterhin über das Geschäftszimmer erhältlich.
Das Geschäftszimmer ist geöffnet:
Mo-Mi: 8:30 - 17:00
Do: 8.30 - 16:00
Fr: 8:30 - 15:00
Reisende ins Ausland sollten sich ggf. unter Hinzuziehung des zuständigen Gesundheitsamtes sowohl vor als auch nach dem Auslandsaufenthalt über die geltenden Aus-und Einreisemodalitäten und etwaige Quarntänebestimmungen in Ihrem jeweiligen Bundesland informieren.
Aktuelle Informationen hierzu bieten die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und der Stadt Hamburg:
https://www.hamburg.de/faq-reisen/
Aktuelle Reisewarnungen bzgl. COVID-19 werden auf der Seite des Auswärtigen Amts regelmäßig aktualisiert:
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Weiter Informationen bietet die Re-open EU - Seite der Europäischen Union.
Arbeitstreffen:
Seminare (vor allem Dienstags-Seminar)
Auswahlgespräche im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren können sowohl in digitaler Form als auch in Präsenz durchgeführt werden. Für letzteres sind die Regelungen und Bedingungen für betriebliche Zusammenkünfte (s. Seminare/Meetings/Betriebliche Zusammenkünfte) zu berücksichtigen.